ECHT WOHNBAU GmbH
der neue Weg zum schönen Wohnen

Stadtgut Altlockwitz

Das gesamte Sanierungsobjekt des Stadtgutes Altlockwitz 25-27, befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung des Dorfkerns von Dresden-Lockwitz.

Das Bürgerhaus und das Gesindehaus sind als Baudenkmal der Landeshauptstadt Dresden geführt. Die in zweiter Reihe befindlichen Gebäude, ehemalige Hutfabrik und altes Schusterhaus werden sich in Ihrer Ausstrahlung dem Gesamtbild des Wohnensembles anpassen, stehen allerdings nicht unter Denkmalschutz.

Neben der grundlegenden Sanierung der Gebäude, werden auch Änderungen in den vormals gegebenen Grundrissen und an der Hutfabrik auch Änderungen der Ansichten stattfinden. Die vorhandene Bausubstanz soll so weit wie möglich erhalten werden.

Um Licht und Freiraum zwischen den Gebäuden zu schaffen wurde das Gebäude zwischen dem Bürgerhaus und dem Gesindehaus bis hin zur Hutfabrik abgerissen. In diesem Bereich entstehen Zufahrtswege, Stellflächen und Ruhezonen.

Eine Wiederherstellung des alten Fachwerkhauses ist ebenfalls geplant, allerdings sind hier noch behördliche Hürden zu überwinden.